Aktuelles

  • aktuelle Öffnungszeiten
    • Winter (Oktober bis März)
      • Samstags von 9:00 bis 17:00 Uhr
    • Sommer (April bis September)
      • Samstags von 9:00 bis 18:00 Uhr
  • Die Vereinbarung weiterer Termine ist per Anfrage möglich.Bitte teilen sie uns ihren Terminwunsch unter Angabe von Namen und Adresse per E-Mail an buchung@schiessstand-rhadereistedt.de mit. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung. Bitte beachten sie, dass während der Öffnungszeiten nur ein Stand gebucht werden kann.
  • Buchungen bedürfen einer Vorlaufzeit von 7 Tagen.
  • An Sonn- und Feiertagen ist der Schießstand geschlossen.
  • Bitte beachten Sie, dass keine Ausbildung auf den Ständen, die für die Öffnungszeiten vorgesehen sind, zulässig ist. Bitte buchen Sie sich dafür einen Stand.
  • Sie können Buchungen bis sieben Tage vor dem Termin kostenfrei stornieren. Danach fallen bis drei Tage vor dem Termin 50% des Buchungspreises an. Bei späterer Stornierung ist der Buchungspreises zu 100% zu erstatten.
  • Regeln
    • Auf dem gesamten Schießstand gilt die 0,0 Promillegrenze beim Schießen
    • Rauchen und Alkohol sind auf den Schießständen untersagt.
    • Jeder Schütze hat sich auf dem Schießstand so zu verhalten, dass niemand gefährdet wird.
  • Zahlung:
    • Der Zahlungsverkehr erfolgt bargeldlos.
    • Barzahlung ist nicht vorgesehen, da sich auf dem Schießstand kein Bar-/Wechselgeld befindet. Wir bitten dies bei ihrem Besuch zu berücksichtigen.
  • Schießen nur mit Aufsicht / Aufsichtsberechtigung:
    • Das Schießen auf allen Ständen ist nur mit Aufsicht bzw. Aufsichtsberechtigung möglich.
    • Der Jagdschein alleine reicht nicht zur Aufsichtsführung.
    • Die Bestätigung muss vor dem Schießen nachgewiesen und während des Schießens mitgeführt werden.
    • Die aufsichtsführende Person übernimmt die Verantwortung für die Durchführung des Schießens.
  • Zugelassene Munitionsarten:
    • für Trap: Bleischrot maximal 2,4mm 24g
    • für Skeet: Bleischrot maximal 2,0mm 24g
    • für Parcours: Bleischrot maximal 2,5mm 28g
    • andere Schrote sind auf den Ständen nicht zugelassen.
  • Den Anweisungen der Aufsichten ist Folge zu leisten. Die Regeln der ausgehängten Ordnungen (z.B. Standordnung, DJV, BDS, BDMP oder DSB etc.) sind strikt zu befolgen. Ein Verstoß gegen Schießstandordnungen oder gesetzliche Regelungen werden zur Anzeige gebracht und ziehen ein Standverbot nach sich.
  •  Versicherung
    • Jäger weisen ihre Versicherung durch die Vorlage eines gültigen Jagdscheines nach.
    • Sportschützen: Nicht alle Mitgliedsausweise lassen einen eindeutigen Nachweis, dass ein Versicherungsschutz besteht, zu. Für Sportschützen ist es daher erforderlich, bei jedem Besuch unseres Standes, einen gesonderten Versicherungsnachweis für das jeweils aktuelle Kalenderjahr vorzulegen.